In Memoriam Benjamin Stadler

Lebenslauf / Kapitel 22

Brief an den Staatsanwalt

Hier der Brief der Staatsanwaltschaft an mich :

Brief vom Staatsanwalt

In dem Brief hat der Staatsanwalt nicht erwähnt, warum zwischen dem Ableben meines Sohnes und dem Vorfall auf der Polizeiwache kein Zusammenhang besteht?

Außerdem, wenn der Staatsanwalt und die Kriminalpolizei diesen Vorfall untersucht haben, warum wird die Akte (Aktenzeichen: 125 JS 10194\08) meinem Rechtsanwalt und mir nicht übergeben?

Warum wurde mit mir nicht darüber gesprochen, wo ich doch unmittelbar nach dem Vorfall auf dem Polizeirevier zugegen war und auch verschiedene Blessuren bei meinem Sohn feststellen musste.

Also, wenn der Staatsanwalt keine Untersuchung angeordetet hat, warum redet er dann davon?

Warum wollte er mit mir nicht reden?

Wenn aber eine Untersuchung stattgefunden hat, warum bekomme ich dann die Akte nicht herausgegeben?

Warum wollte der Staatsanwalt und die Kriminalpolizei mit mir nicht über diesen Vorfall sprechen, wo ich doch unmittelbar nach dem Vorfall auf dem Polizeirevier zugegen war und auch verschiede Blessuren bei meinem Sohn feststellen musste.

Aber der Staatsanwalt hat keine Untersuchung angeordnet (sie hat eigentlich auch nicht stattgefunden).

Obwohl ich derjenige bin, der die Anzeige erstattete (und auch Zeuge), wollte keiner über die Sache mit mir reden.

Die Staatsanwaltschaft hat einfach die Akte geschlossen und begründet es gegenüber meinem Rechtsanwalt am 26.03.09 folgendermaßen:

Benjamin Stadler

Brief vom Staatsanwalt
Brief vom Staatsanwalt

Beachten:

1) Der Herr Staatanwalt schreibt am 10. 12. 2008, dass mit dem Vorfall kein Zusammenhang besteht und daher keine Anzeige gegen den Polizeibeamten LANGHOYER erforderlich ist.

Aber, warum nicht?

Der Herr LANGHOYER nahm meinen Sohn fest und brachte ihn zur Polizeiwache. Dort wurde mein Sohn halbtot geschlagen.

Danach wurde ich angerufen und man sagte mir, dass er betrunken ist. Ich solle Ihn abholen.

Herr Langhoyer sagte in meiner Anweisendheit zu meinem Sohn:
Ich habe sie nicht geschlagen, sagen sie es denjenigen, die Sie geschlagen haben oder gehen Sie hin und sagen Sie es dem Chef.

Damit wollte er seine Hände sauber haben und als unschuldig erscheinen.

Er wollte die Schuld drei anderen zuschieben, obwohl er als Einsatzleiter die Verantwortung für das Handeln seiner zwei Kollegen hatte.

Außerdem hat dieser Herr selbst die Anzeige geschrieben (oder diktiert). In seiner Anzeige gegen meinen Sohn hat er alles absichtlich vertuscht und nicht die Wahrheit geschrieben.

Weitere Vertuschung folgt durch den Herrn Männel, durch die Kriminalpolizei und ihre Mannschaft und des weiteren durch Herrn Richter, den ehemaligen Staatsanwalt und durch den heutigen Staatsanwalt, der die obigen Briefe geschrieben hat.

Außerdem, wie auf Seite 61 zu sehen ist, hat mein Rechtsanwalt am 10. 12. 2008 dem Herrn Dr. Männel einen Brief geschrieben und noch mal die Unterlagen verlangt, aber er hat keine bekommen.

2) Es scheint, dass für die Staatsanwaltschaft der Bericht von Dr. Männel das einzige wichtige Dokument ist.

Es wird immer nur das Attest erwähnt, das der Arzt geschrieben hatte.

Das Attest wurde erst am 05.04.2008, 5 Monate nach dem Vorfall ausgefertigt, und noch viel später abgeschickt.

Ich möchte gerne wissen, in welchem Zusammenhang das Ausfertigen und Verzögern des ärztlichen Attests mit der Untersuchung gegen die Polizeibeamten steht?

Und obendrein: Wie konnte ein Attest ausgefertigt werden, wenn der Staatsanwalt am 18.01.2008 alle Unterlagen beschlagnahmt, der Kriminalpolizei übergeben und bis dato nicht freigegeben hatte?

Er ging Nachmittag zur Schwabinger Krankenhaus – Nothilfe. Dort schickten sie ihn in die Breitschaftpraksis in gleichem Krankenhaus.

Mein Sohn wollte sich dort behandeln und untersuchen lasen, ob er vielleicht innere Verletzungen hätte und gleichzeitig auch ein Attest bekommen, damit er ein Beweis gegen die Polizei in der Hand hätte, den er auch gegebenenfalls vor Gericht verwenden könnte.

Wie weit die Ärzte ihn untersucht haben, ist bis heute nicht klar. Aber eins ist sicher, er hat kein Attest bekommen.

Ich habe mit Hilfe des Rechtsanwalts vier Monate nach seinem Tot ein Attest über meinen Rechtsanwalt ausgehändigt bekommen, das jedoch wichtige Tatsachen verschweigt (die roten Flecken, die Verletzungen am Oberkörper). Die ich selbst gesehen habe.

Dieses Attest informiert auch nicht darüber ob von seinem Kopf Computertomographie gemacht worden ist oder nicht.

Ich habe, wie ich glaube, berechtigte Zweifel, ob alles nötige gemacht worden ist, ob die Ärtzte vielleicht unter Druck arbeiten müssen und ob es hier vielleicht eine Möglichkeit einer Beeinflussung seitens der Behörden denkbar wäre.

Meine Bedenken werden noch stärker, wenn ich daran denke, dass meine Exfrau als fertige Ärztin ihr Praktikum in diesem Krankenhaus absolviert hatte und auch längere Zeit in sechsmonatigen Vertrags-Zeiträumen ihre Erfahrungen mit den gängigen Abläufen selbst machen konnte.

Ich kann mich noch sehr gut erinnern, wie erschöpft sie oft nach Hause kam und ständig weinte und sich beschwerte, dass es nicht auszuhalten sei (10 bis 12, manchmal auch 14 Stunden manchmal auch tagelang ohneunterbrochen gaarbeitet durcharbeiten musste), aber sie hoffte vom Krankenhaus in feste.

Anstellung übernommen zu werden und deswegen müsse sie durch Außerdem wie ihre Kollige sagten, sie war gute Ärztin, die Ärzte und mit Arbeite und Krankenhaus war sehr zufrieden.

Hier ist die Kopie des Beschlagnahme-Beschlusses:

Polizeibericht

Nach dem Tod meines Sohnes war ich öfter (fünf bis sechsmal) bei Dr. Männel. Er konnte jedoch nach eigenen Angaben kein Attest schreiben.

Plötzlich, am 05.04.2008, schreibt er ein Attest obwohl die beschlagnahmten Unterlagen (Blut-, Gewebeproben usw.) nicht freigegeben worden sind. Wie dem Brief vom Staatsanwalt zu entnehmen ist, ist das Attest der einzige Beweis für die Entlastung der Polizeibeamten.

Als ich bei ihm war, konnte er sich an manche Sachen nicht mehr erinnern. Trotzdem ist er in der Lage nach weiteren zwei oder drei Monaten ohne einschlägige Unterlagen ein Attest zu schreiben?

Und dieses Attest ist für die Staatsanwaltschaft der wichtigste Faktor und spielt bei der Entscheidung eine unverzichtbare Rolle.

Vielleicht erscheinen solche Sachen für Juristen normal und logisch. Für mich jedoch als juristischen Laien ist das alles ungewöhnlich und seltsam.

Außerdem hat mir der Arzt erklärt, dass mein Sohn sagte, von der Polizei geschlagen und verletzt worden zu sein.

Dieser Vorfall im Allgemeinen und der Begriff der Ausnahme bei der Kriminalpolizei im Speziellen:

Ich habe damals mit dem Polizeibeamten telefonisch einige Minuten gesprochen. Dabei wollte ich den Obduktionsbericht haben.

Er sagte, er hätte den Obduktionsbericht noch nicht bekommen, und dass ich ihn durch einen Rechtsanwalt bekommen könnte. Dann fragte ich, ob es von der Obduktion eine Videoaufnahme gäbe.

Ich dachte, wenn ich es mit dem Fachmann zusammen anschaue, und alles ordentlich abgelaufen ist, brauchte ich keine Untersuchungen mehr durchzuführen.

Der Kriminalbeamte sagte, es wurde ausnahmsweise kein Videofilm aufgezeichnet.

Ich fragte mich, warum gerade hier ausnahmsweise? Ich dachte, es gibt bei den Kriminalbeamten noch andere Ausnahmen? Zum Beispiel:

Die Kriminalpolizei hat nach zwei bis drei Wochen (18 Tagen) den rechtsmedizinischen Bericht an meine ehemalige Frau geschickt und ihr gesagt, darüber nicht zu sprechen.

(Ich nahm an, dies müsste das vorläufige Gutachten sein. Es scheint, dies wurde am 29.01.07 gemacht.
Aktenzeichen 120 UJS 701786\08 auf Seite 37. Es scheint, die nächste Begutachtung war am 08.02.08)

Im Gegensätz dazu teilte mir der Herr von der Kripo nach 4 Wochen (28-30 Tagen) telefonisch mit, dass er den rechts-medizinischen Bericht noch nicht bekommen habe.

Das beunruhigt mich und verstärkt meine Zweifel an seinem natürlichen Tod.

Der Kriminalbeamte hat meine ehemalige Frau so überzeugt, dass sie nicht erlaubte, dass wir am Grab unseren Sohn zusammen sehen und von ihm Abschied nehmen konnten.

-Somit hat sie mich 4 Monate lang behindert, die Untersuchungen fortzusetzen, denn sie unterschrieb nicht. (Bei einer Untersuchung müssen beide Elternteile einverstanden sein.) In dieser Situation konnte ich nicht darüber mit meiner ehemaligen Frau einen Streit anfangen.

Somit weiß ich nicht, ob in diesem Grab wirklich mein Sohn liegt oder nicht.

Der Bericht des Kriminalamts entspricht nicht den Tatsachen, denn es steht nichts von dem Vorfall (04.11.2007) darin.

Ein unbedeutender Vorfall von vor 3-4-5 Jahren wurde (vertuschte Information) mehrmals erwäht.

Sogar auch in dem rechtsmedizinischen Bericht wurde er direkt dreimal wiederholt:

Einmal bei Vorläufiges Gutachten (auf Seite 48 ):

Polizeibericht

Zweimal bei Gutachten 1 Vorgeschichte (auf Seite 52):

Polizeibericht

Dreimal bei V. Forensisch - medizinische Bewertung (auf Seite 61):

Polizeibericht

Copyright  2006 - 2016
email: ali.mohammadi@az-dili.com