In Memoriam Benjamin Stadler

Lebenslauf / Kapitel 17

Jetzt analysieren wir, wie die vertuschten Informationen und Verschwörungen der Polizisten gegen einen minder-jährigen Menschen zustande kamen:

Am Abend des 4. 11. 07 war mein Sohn mit seinen Freunden ausgegangen; er war 17 Jahre alt und es scheint so, dass er mit dem Ausweis eines Freundes, der schon 18 Jahre alt war, zur Disko gehen wollte, da er, wie gesagt, erst 17 war.

Der Türsteher der Disko hat bemerkt, dass es nicht sein Ausweis war.

Der Türsteher nahm den Ausweis mit Gewalt aus der Hand meines Sohnes (Raub).

Danach stritten sie, und der Türsteher warf ihn auf den Boden. Er blieb eine Weile auf dem Boden liegen (möglicherweise bewusstlos?). Danach kamen die Polizisten und vernahmen die drei Beteiligten zur Sache und so berichteten sie in ihrer Anzeige: (Sachbearbeiter ist Herr Langhoyer\ PHM)

Polizeibericht
Polizeibericht

Bemerkungen:

  1. In diesem Text erfahren wir, um welche Uhrzeit die Polizisten bei der Diskothek eingetroffen sind.
  2. Im Folgenden hat die Polizei die Personalien der drei in den Vorfall verwickelten Personen dokumentiert. Es handelt sich dabei um meinen Sohn, dessen Freund und den Türsteher.

Polizeibericht
Polizeibericht
Polizeibericht
Polizeibericht

An dieser Stelle möchte ich einige wenige Anmerkungen machen:

  1. Natürlich ist es nicht rechtens, dass mein Sohn, erst 17-jährig, versucht hat, mit dem Ausweis seines bereits 18-jährigen Freundes sich Zugang zu der Diskothek zu verschaffen. Daran gibt es nichts zu rütteln. ( wie mein Sohn sagte, die Polizei konnte gegen ihn Anzeige erstatten, aber nicht Totschlagen.)
  2. Im letzten Satz des obigen Auszugs aus dem Vernehmungs- Protokoll heißt es, dass mein Sohn Herrn Unterbuchberger körperlich angegriffen habe.( Aber Herr Unterbuchberger hat so etwas nicht erwähnt.)
  3. Am 18. 01. 08, also drei Tage nach dem Tod meines Sohnes, und über zwei Monate nach dem Vorfall vor der Diskothek (am 04. 11. 07) wurde plötzlich Herr Unterbuchberger ( der Türsteher ) erneut vernommen. !?

In dem Bericht lesen wir: (Berichtet: Hr. GÜRSTE R, KHK\ke 18,1.0)

Polizeibericht

Bemerkungen:

  1. Hier sieht man die Absicht des Türstehers, dass er den Jungen bestrafen wollte.
    Der genaue Verlauf von dem Gespräch zwischen der Polizei und dem Türsteher siehe oben im Kasten entspricht nicht den Tatsachen. Der Türsteher lockte ihn zu sich hin in den Diskobereich, weil er drei Meter von ihm entfernt stand.
    Somit versuchte er seine Rechte besser durchzusetzen. Der Türsteher sagt zynisch: Mit welchem Ausweis willst du hier hinein? Danach riss er ihm den Ausweis aus der Hand. Somit war der Streit vorprogrammiert.
  2. Nach den Angaben des Türstehers, wollte er den Ausweis der Polizei geben. Warum sollte man glauben, dass er den Ausweis der Polizei geben wollte? Er könnte es auch auf andere Weise missbrauchen.
  3. Die Polizisten, in ihrer Vernehmung, bei der Anzeige, machten den Türsteher nicht darauf aufmerksam, dass er den Ausweis einer anderen Person nicht an sich nehmen dürfte.
    Sie schreiben in ihrem Bericht, dass der Türsteher den Ausweis an sich nahm um ihn der Polizei zu übergeben!?
    Hätte der Türsteher nach seinem Hausrecht gehandelt, so hätte er die Polizei anrufen müssen und auf die Streife warten. Somit wäre eine Schlägerei vermieden worden.
  4. Welches Recht hat der Türsteher, einen fremden Ausweis gewaltsam an sich zu nehmen? (eigentlich rauben).
    Somit könnte jeder Missbrauch treiben oder etwas rauben unter dem Vorwand, den Gegenstand später der Polizei zu übergeben?
    Die Polizei schreibt in ihrem Bericht (Anzeige), dass der Türsteher in diesem Fall Gebrauch von seinem Hausrecht machte.
    Die Polizei behauptet, Hr. Stadler(mein Sohn) ….wollte den Türsteher schlagen ….ihm an den Hals greifen?
    Die Polizei erwähnte nicht, dass mein Sohn 3 Meter weiter weg vom Türsteher gestanden hat, der Türsteher spricht mit ihm und lockt ihn absichtlich in den Hausrechtbereich. Außerdem hat er ihn auch nicht verwarnt, dass er den Diskobereich verlassen muss.
  5. Also, der Türsteher wusste, dass mein Sohn noch nicht 18 war, denn er erfuhr es von seinen Kollegen, die ihn schon vor die Tür gebracht hatten.
    Nun was wollte ein erwachsener und erfahrener Türsteher von einem minderjährigen Jungen, außer ihn reinzulegen und zu schlagen?
    Er gab auch zu, dass mein Sohn ihm drohte ihn anzuzeigen.
    Es ist klar, der Türsteher wollte ihn reinlegen, mit ihm streiten, ihn schlagen und das alles unter dem Vorwand der Ausübung des Hausrechts, durch das er glaubte alle seine Handlungen zu legitimieren.

Wenn beide Berichte der Polizei übereinstimmen würden, dann wären die Aussagen des Türstehers offensichtlich widersprüchlich. Zum Beispiel:

- Hier der polizeiliche Bericht Anzeige von Herrn Langhoyer \PHM):

Polizeibericht
Polizeibericht

(schlagen und Hals greifen)

- Nun schauen wir was der Türsteher über denselben Vorgang aussagt: (Berichtet: Hr. GÜRSTER, KHK\ke 18, 1. 08)

Polizeibericht

Beobachten sie die Unterschiede in der Formulierung:

-Also; von den zwei obengenannten Aussagen, welche soll man nun glauben?

Ging es um ein nicht Loslassen, oder ging es um ein Schlagen und ein an den Hals greifen?

Wenn man die zweite Aussage von Hr. GÜRSTER, KHK\ke am 18, 1. 08 als richtig akzeptiert, dann muss man den Bericht von Herr Langhoyer\ PHM als unrichtig bezeichnen.

Denn Herr Langhoyer\PHM ist einer von den zwei Polizisten die meinen Sohn festgenommen haben!?

Was meinem Sohn in der Polizeistation (Herr Langhoyer) geschehen ist, hat er mit zu verantworten.

Es scheint so, als ob er noch andere Schuldigen suchte und außerdem wird mein Sohn permanent schlecht gemacht.

- Der Türsteher sagte (bei: Hr. GÜRSTER, KHK\ke 18, 1. 08), ich habe ihn dann kurz zu Boden gedrückt. Aber er sagte nicht wie? Wie soll mein Sohn auf dem Rücken liegen bleiben?

Wenn er auf dem Rücken liegen bleibt, dann heißt das auch, er ist auf den Rücken gefallen!

Angenommen mein Sohn ist auf den Rücken gefallen, vielleicht ist er dabei auf den Kopf gefallen.

Der Türsteher sagt, er habe meinen Sohn auf den Boden gedrückt, danach sagte er:

Ich stand auf und er blieb auf dem Rücken liegen. Es scheint, dass beide heftig gefallen sind und nur der Türsteher wieder aufstehen konnte. Mein Sohn blieb liegen (wie er gefallen war).

Das heißt, der Türsteher hat ihn heftig zu Boden geworfen und konnte sich aber auch nicht halten und ist auf meinen Sohn draufgestürzt. Der heftige Vorfall wird von den Polizisten so formuliert: (Langhoyer\PHM)

Polizeibericht

Die Polizei beschreibt es so, als ob der Türsteher vorsichtig rohe Eier auf den Boden abgelegt hätte!!? (Aber warum die Polizisten so permanent gegen meinen Sohn aussagen, ist nicht klar.)

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